Weiterbau von A445 verfassungswidrig?

Der geplante Weiterbau der A445 zwischen Werl und Hamm könnte verfassungswidrig sein.

Davon geht zumindest eine Bürgerinitiative aus. Sie beruft sich auf ein Gutachten des BUND, wonach die derzeitigen Fernstraßenplanungen in Deutschland nicht mit Klimaschutz und Grundgesetz vereinbar seien. Die Bürgerinitiative fordert von einer neuen Bundesregierung, die Planungen für den Weiterbau sofort aufzugeben. Die neue Autobahn soll vor allem die stark überlastete B63 zwischen Werl und Hamm-Rhynern entlasten. Seit Anfang des Jahres liegt Baurecht vor, ein Baustart steht aber noch nicht fest.

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