Klagen gegen Weiterbau von A445

Gegen den Weiterbau der A 445 zwischen Hamm und Werl sind beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig drei Klagen eingegangen.

Nach Auskunft einer Gerichtssprecherin haben sich ein Naturschutzverband und zwei Privatleute an das Gericht gewandt. Die Frist zur Abgabe der Klagegründe endet zehn Wochen nach Eingang der Klagen. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet bei großen Bauvorhaben in erster Instanz. Nach Auskunft der Bezirksregierung Arnsberg haben die eingereichten Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss keine aufschiebende Wirkung. Der Autobahnbau zwischen Hamm und der A445 bei Werl schließt die Lücke zwischen der A2 und der A44. Der Baubeginn ist derzeit noch offen.

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