Trianel weiter von Kraftwerks-Genehmigung überzeugt

Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig ist der Stadtwerkeverbund Trianel überzeugt, dass das Steinkohlekraftwerk in Lünen zu Recht genehmigt wurde. Seine grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit sei vom Gericht nicht angezweifelt worden, sagt Trianel.

© Antenne Unna

Das Bundesverwaltungsgericht hob ein Urteil des NRW-Oberverwaltungsgerichts auf, das die Betriebsgenehmigung für das Kraftwerk bestätigt hatte. Die Richter in Münster müssen jetzt erneut prüfen, ob bei der Genehmigung Umweltvorgaben der EU für den Cappenberger Wald ausreichend berücksichtigt wurden. Das Kraftwerk liefert bereits seit Dezember 2013 Strom. Der BUND meint, es hätte niemals angeschaltet werden dürfen.

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