Stellenanzeigen schalten: Tipps für rechtssichere und erfolgreiche Personalsuche - Ein Expertenrat
Veröffentlicht: Dienstag, 23.05.2023 13:22
Sie suchen neue Mitarbeiter für Ihr Büro, Ihre Firma oder Ihre Werkstatt? Das Schalten einer Stellenanzeige scheint die naheliegende Lösung zu sein. Doch Vorsicht! Laut unserem Radio-Rechtsanwalt Max Stahm gibt es einiges zu beachten, von der Stellenausschreibung bis hin zu den Formulierungen.
Geschlechtsneutrale Formulierungen verwenden
Die Zeiten haben sich geändert, und auch in Stellenanzeigen sollten geschlechtsneutrale Formulierungen verwendet werden. Das Schlagwort "M/W/D" ist hier von großer Bedeutung. Doch dürfen Sie überhaupt noch gezielt einen Geschlechtswunsch angeben? Vielleicht denken Sie, dass sich eine "Sekretärin" im Eingangsbereich besser macht. Unser Rechtsanwalt Max Stahm klärt auf.
Die Arbeitsagentur informieren
Wenn Sie eine freie Stelle zu besetzen haben, stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, die Arbeitsagentur darüber zu informieren. Es ist dabei sogar ein Muss. Denn nur so kann ein Unternehmen ausschließen, dass Menschen mit Behinderung bei der Besetzung der freien Stelle nicht ausgeschlossen werden. Sollte man die Arbeitsagentur nicht informieren, kann es teuer werden. Max Stahm erklärt Ihnen, welche Schritte Sie unternehmen sollten und welche Vorteile dies mit sich bringt.
Schadenersatzpflicht bei falscher Stellenausschreibung
Es ist wichtig zu wissen, dass bei einer falschen Stellenausschreibung Schadenersatzpflicht drohen kann. Doch wo müssten Sie gegebenenfalls Entschädigungen zahlen? Unser Radio Rechtsanwalt Max Stahm gibt Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Konsequenzen und zeigt Ihnen, wie Sie solche Risiken vermeiden können.
Stellenausschreibungen mit rechtlicher Absicherung
Bei der Schaltung von Stellenanzeigen sollten Sie keinesfalls leichtfertig vorgehen. Die Einhaltung rechtlicher Vorgaben ist von großer Bedeutung, um rechtliche Konsequenzen und finanzielle Belastungen zu vermeiden. Achten Sie auf geschlechtsneutrale Formulierungen, informieren Sie die Arbeitsagentur und vermeiden Sie schadenersatzpflichtige Situationen.