Recht im Radio: Geruchsbelästigung

Viele Menschen genießen es, an warmen Tagen den Grill anzuwerfen. Doch während das Grillvergnügen für die einen ein Highlight ist, kann es für andere zur Belastung werden. Besonders dann, wenn Rauch und Geruch regelmäßig in Nachbars Gärten oder Wohnungen ziehen. Ähnliches gilt auch für das Rauchen – was für den einen Genuss bedeutet, kann für andere störend sein. Doch was ist eigentlich erlaubt, und wo liegen die Grenzen? Ein Blick auf die rechtliche Lage rund um Grillen und Rauchbelästigung.

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Wo liegt die Grenze? Darf man im eigenen Garten oder auf dem Balkon uneingeschränkt grillen oder rauchen?

Radio-Rechtsanwalt Maximilian Stahm erklärt: Grundsätzlich gilt: Auf dem eigenen Grundstück kann jeder tun, was er möchte – natürlich innerhalb gewisser Grenzen. Die allgemeine Handlungsfreiheit, die das Grundgesetz schützt, umfasst auch das Grillen und Rauchen zu Hause. Allerdings endet diese Freiheit dort, wo die Rechte anderer beeinträchtigt werden.

Hier kommt das Prinzip der Abwägung ins Spiel: Wird der Nachbar durch Rauch oder Geruch so stark gestört, dass er sein eigenes Grundstück nicht mehr ungestört nutzen kann? Wer beispielsweise rund um die Uhr grillt, könnte damit die Grenzen des Zumutbaren überschreiten.

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Und was kann man tun, wenn der Nachbar ständig grillt oder ununterbrochen raucht? Reicht es, einfach Fotos zu machen und sich beim Ordnungsamt zu melden?

Tatsächlich kann es hilfreich sein, Beweise zu sammeln – etwa in Form von Fotos oder Videos, um die Belästigung zu dokumentieren. Zusätzlich kann ein Störertagebuch geführt werden, in dem festgehalten wird, wann und wie lange Rauch oder Geruch auftritt. Mit diesen Nachweisen kann dann das Ordnungsamt kontaktiert werden, das die Situation überprüft und gegebenenfalls Maßnahmen ergreift.

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Könnte das für Dauergriller oder Kettenraucher also richtig teuer werden?

Das kommt darauf an, wie stark die Beeinträchtigung ist und welche Beweise vorliegen. Wenn eine erhebliche Störung nachgewiesen wird, kann ein Bußgeld verhängt werden – und das kann durchaus mehrere Hundert Euro betragen.

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