Rückgabe- und Umtauschrecht: Diese Rechte habe ich als Verbraucher

Die Shoppingzeit hat mit Black Friday, Cyber Monday und dem Weihnachtsgeschäft den Höhepunkt erreicht. Doch was tun, wenn etwas nicht stimmt? Die Verbraucherzentrale NRW klärt in Sachen Rückgabe- und Umtauschrecht auf.

Ein Mann trägt viele Einkaufstaschen nach einer Shoppingtour
© picture alliance / dpa - Evelyn Denich

14 Tage Widerruf bei Onlinekäufen - In Läden gilt dies nicht

Die wohl wichtigste Nachricht für alle von euch, die gerade etwas zurückgeben wollen, weil es nicht passt, der Beschenkte überhaupt keine Lust darauf hat oder aber das Geld es vielleicht doch nicht wert ist: Habt ihr online eingekauft, seid ihr in den ersten 14 Tagen auf der sicheren Seite. Denn da greift das gesetzliche Widerrufsrecht. In Läden gilt dies nicht. Es gibt kein Rückgaberecht, außer der Händler ist kulant und gestattet dies. Ausnahmen sind dabei kaputte oder beschädigte Waren.

Das rät die Verbraucherzentrale NRW

Für viele sind online bestellte Klamotten häufig eine Ware, die zurückgeschickt wird. Doch Caroline Semmler, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW, warnt, dass man es vorher nicht übertreiben sollte: "Der Toaster sollte vor der Rücksendung nicht schon fürs Toasten von Sonntagbrötchen oder ähnliches herhalten. Daher immer unser Rat in solchen Fällen: Wenn jemand etwas widerrufen oder zurückschicken will, sollte es vorher so benutzt worden sein, als wenn man es sich im jeweiligen Laden angeschaut hätte."

Umtauschcheck bei der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale bietet auf ihrer Homepage einen Umtauschcheck an. Wenn ihr ein Produkt zurückgeben, umtauschen oder reparieren lassen möchtet und dabei rechtliche Fragen habt, könnt ihr diesen kostenlosen Check nutzen. Nach Angabe einiger Details gibt es eine erste rechtliche Einschätzung, ob beispielsweise

  •    eine kostenfreie Reparatur möglich ist
  •    ihr Anspruch auf ein Ersatzprodukt von Verkäufer oder Hersteller habt oder
  •    ihr das Produkt zurückgeben und Geld zurückverlangen könnt.

Autor: Joachim Schultheis

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