Recht im Radio: Was tun nach einem Wildunfall?

Ein Ausflug in die Natur kann so manche unerwartete Wendung nehmen, besonders wenn es um Begegnungen mit der heimischen Tierwelt geht. Einer der unangenehmeren Aspekte solcher Begegnungen ist ein Wildunfall. Doch was genau ist zu tun, wenn es zu einer Kollision zwischen einem Fahrzeug und einem wilden Tier kommt? Radio-Rechtsanwalt Maximilian Stahm beantwortet die wichtigsten Fragen

Symbolbild: Reh auf Straße
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Was tun bei einem Wildunfall?

Radio-Rechtsanwalt Maximilian Stahm empfiehlt sofort die Polizei zu alarmieren und die Unfallstelle zu sichern, um die sichere Fortsetzung des Verkehrs zu gewährleisten.

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Was macht man mit dem toten Tier?

Wenn das Tier offensichtlich tot ist und keine Lebenszeichen mehr zeigt, sollte man es behutsam, am besten mit Schutzhandschuhen, an den Straßenrand ziehen, sofern dies gefahrlos möglich ist. So kann die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gesichert werden.

Maximilian Stahm rät dringend davon ab, das verendete Tier mitzunehmen, da dies den Straftatbestand der Wilderei erfüllen könnte.

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Kann ich unter Umständen Schadenersatz vom Eigentümer oder Pächter des Waldes fordern?

In Bezug auf den Schaden am Auto wird dieser von Teilkasko oder Vollkasko-Versicherungen abgedeckt. Der Eigentümer oder Pächter des Waldes kann jedoch nicht haftbar gemacht werden, da Wildtiere als herrenlos gelten. Sie gehören niemandem, daher gibt es keine Haftung. Eine Ausnahme tritt auf, wenn es sich nicht um typische Wildtiere handelt, wie zum Beispiel Rinder, die von der Weide auf die Straße gelaufen sind. In diesem Fall haftet der Eigentümer dieser Tiere.

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