Recht im Radio: Ungültige Konzerttickets

Immer wieder sehen sich Musikfans mit einer enttäuschenden Realität konfrontiert: Der Ticket-Verkaufsstart ihres Lieblingskünstlers ist vorüber, die begehrten Konzertkarten sind ausverkauft, und die einzige Option scheint der Zweitmarkt zu sein. Doch was passiert, wenn man auf diesem Zweitmarkt Tickets erwirbt und später feststellt, dass sie nicht authentisch sind? Kann ich diese gefälschten Tickets zurückgeben? Radio-Rechtsanwalt Maximilian Stahm beleuchtet diese Fragen.

Symbolbild: Konzert, Publikum
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Ist es möglich, ein Ticket vom Zweitmarkt, das sich als ungültig erweist, zurückzugeben?

Maximilian Stahm erklärt grundsätzlich, dass es möglich ist, von einem solchen Vertrag zurückzutreten. Doch in der Realität gestaltet sich dies oft schwieriger, da die Identität des tatsächlichen Verkäufers auf dem Zweitmarkt oft unbekannt ist und die Rückzahlung des Geldes nur schwer zu erreichen ist.

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Wie steht es um die Möglichkeit auf Schadenersatz?

Um diese Frage zu klären, muss zunächst festgestellt werden, ob überhaupt ein Schaden entstanden ist. Maximilian Stahm erläutert dies anhand des folgenden Beispiels.

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Ist es erlaubt, Tickets weiterzuverkaufen, möglicherweise sogar mit einem Preisaufschlag?

Grundsätzlich ist der Weiterverkauf von Tickets nicht gesetzlich verboten. Allerdings kann dies von der Art der Veranstaltung abhängen. Zum Beispiel dürfen bei BVB-Fußballtickets Tickets nur zum ursprünglichen Preis weiterverkauft werden, und der BVB hat sogar eine eigene Plattform für den Wiederverkauf eingerichtet.

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