Recht im Radio: Neue Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: Was Unternehmen und Mitarbeiter wissen müssen

Seit Beginn des Jahres ist die Arbeitszeiterfassung in Deutschland für alle Betriebe Pflicht. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen und ihre Mitarbeiter? Wir sprechen mit Radio-Rechtsanwalt Maximilian Stahm, der uns erklärt, welche Anforderungen nun an Arbeitgeber gestellt werden und wie dies den Arbeitsalltag beeinflusst.

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Für wen gilt die neue Regelung?

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung erstreckt sich auf alle Betriebe. Auch kleinere Unternehmen und solche, die bisher keine Zeiterfassung durchgeführt haben, sind nun dazu verpflichtet.

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Wer ist für die Arbeitszeiterfassung verantwortlich?

Der Arbeitgeber muss ein System zur Erfassung der Arbeitszeiten bereitstellen und sicherstellen, dass die Arbeitnehmer dieses System auch nutzen.

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Jedoch benötigt nicht jeder Betrieb ein elektronisches Zeiterfassungssystem mit Check-In und Check-Out. Auch eine analoge Erfassung ist weiterhin möglich. In kleineren Unternehmen kann dies handschriftlich erfolgen, wobei Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie Pausenzeiten dokumentiert werden müssen.

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Arbeitszeiterfassung zum Schutz der Arbeitnehmer

Viele argumentieren, dass ein Kontrollsystem unnötig sei, da ihr Chef ihnen vertraue, ausreichend zu arbeiten. Doch das Ziel des Systems ist in erster Linie der Schutz der Arbeitnehmer. Es soll weniger der Kontrolle dienen, sondern vielmehr sicherstellen, dass die tägliche Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird.

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