Nachbesserung zu Corona-Soforthilfen

Das Land NRW hat die Abrechnung über Corona-Soforthilfen gestoppt. Die Industrie- und Handelskammer Dortmund findet das richtig. Die Entscheidung helfe Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmen.

Symbolbild Bargeld in Tasche

Vorläufiger Stopp der Abrechnung der Corona-Soforthilfe

Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen haben in der Corona-Krise Soforthilfen vom Land bekommen. Bis Ende Mai konnten sie Anträge auf Soforthilfe stellen. Das Geld sollte ihnen helfen, liquide zu bleiben. Sie verpflichteten sich, das Geld, das sie nicht brauchten, zurückzuzahlen. Um diese Rückzahlungen ging es jetzt im so genannten Rückmeldeverfahren. Die Abrechnung dazu wird nun vorläufig angehalten.

Hinweise der IHK werden aufgenommen

Stefan Schreiber von der Dortmunder Industrie- und Handelskammer begrüßt diese Entwicklung:

„Wir begrüßen die Entscheidung der NRW-Landesregierung, die Abrechnung der Corona-Soforthilfe vorläufig zu stoppen, um im engen Austausch mit dem Bund die drängendsten Fragen zu klären. Einige Abrechnungsvorgaben, etwa mit Blick auf die Personalkosten, haben sich als problematisch und wenig unternehmerfreundlich erwiesen. Wir freuen uns, dass die Landesregierung die Hinweise und Appelle der IHK-Organisation aufgenommen hat“, betont IHK-Hauptgeschäftsführer Stefan Schreiber. 

Bund und Land wollen nun nachbessern. Auch wer Soforthilfen schon zurückgezahlt hat, soll von den verbesserten Regelungen noch profitieren, sagt das NRW-Wirtschaftsministerium. 

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