Mehr Rechte für das Rotlicht-Gewerbe im Kreis

Der Kreis Unna will die Rechte im Rotlicht-Gewerbe weiter stärken. Dazu gehört auch, dass die Prostituierten ihre Tätigkeit anmelden müssen.

© Kreis Unna

Auch für Betreiber gilt eine Anmeldepflicht

Bis Ende 2019 haben sich 91 Menschen angemeldet. Neu ist auch eine Erlaubnispflicht für Betreiber. Wer beispielsweise ein Bordell betreibt oder einen Escort-Service muss dies anmelden. Aktuell gibt es im Kreis Unna sieben Prostitutionsstätten mit der erforderlichen Erlaubnis.

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