Dortmund klagt gegen Prostituiertenschutzgesetz

Vor dem NRW-Verfassungsgerichtshof wird morgen (9.11.) über das Prostituiertenschutzgesetz gestritten. Einer der Kläger ist die Stadt Dortmund, außerdem Bielefeld, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen und Köln.

Der Verfassungsgerichtshof NRW in Münster.
© Thomas Keßler, OVG NRW

Zum Hintergrund

Wenn der Bund ein Gesetz verabschiedet, muss er auch für die Kosten aufkommen. Weil mehrere Städte in Nordrhein-Westfalen dieses Prinzip gebrochen sehen, haben sie in Abstimmung mit dem Städtetag NRW den Verfassungsgerichtshof angerufen. Sie müssen Aufgaben übernehmen, die das seit 2017 geltende Prostituiertenschutzgesetz für sie vorsieht. Entsprechend finanziell entschädigt werden sie ihrer Meinung dafür aber nicht.

Es geht um die Pflicht zur Anmeldung der gewerbsmäßigen Prostitution bei der Kommune. Außerdem müssen sich Prostituierte in regelmäßigen Abständen gesundheitlich beraten lassen. Ein Urteil soll später verkündet werden.

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