Mehr Kurzarbeit im Kreis
Veröffentlicht: Mittwoch, 18.03.2020 18:24
Immer mehr Unternehmen im Kreis Unna melden wegen des Corona-Virus Kurzarbeit an.
Laut der Agentur für Arbeit sei der Anstieg in den vergangenen vier Tagen "heftig" gewesen. Es habe hunderte Anrufe von Unternehmen gegeben, viele konnten gar nicht erst angenommen werden. Schätzungen zu Folge haben ca. hundert Unternehmen im Kreis schon Kurzarbeit angemeldet - der Trend gehe weiter. Zu den betroffenen Unternehmen gehört beispielweise der Urlaubsguru in Holzwickede. Wird Kurzarbeit vom Arbeitgeber beantragt, erhalten Arbeitnehmer in der Regel mindestens 60 Prozent ihres Nettolohns für die ausfallende Arbeitszeit.
Viele Fragen zur Kurzarbeit im Kreis Unna
Viele Unternehmen wollen wegen der Corona-Krise Kurzarbeit beantragen. Die Arbeitsagenturen teilen mit, dass sie zurzeit jedoch telefonisch nur schwierig zu erreichen sind. Anträge können jedoch online gestellt werden. Hier die Fragen und Antworten zum Thema Kurzarbeit der Arbeitsagenturen NRW.
Die Infos der Agentur für Arbeit
Was ist Kurzarbeit?
Kurzarbeit ist eine Möglichkeit, bei vorübergehendem Arbeitsausfall Kündigungen zu vermeiden. Betriebe und Unternehmen, bei denen aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls die regelmäßige Arbeitszeit reduziert wird, können den Verdienstausfall durch Kurzarbeitergeld zum Teil ausgleichen. Dabei müssen nicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen sein. Manchmal gibt es nur in einzelnen Abteilungen einer Firma nicht genügend Arbeit. Die betroffenen Beschäftigten arbeiten bei Kurzarbeit weniger oder überhaupt nicht und erhalten von ihrem Arbeitgeber eine Entgeltersatzleistung aus der Arbeitslosenversicherung, das so genannte Kurzarbeitergeld.
Mehr Arbeitgeber profitieren
Im Eilverfahren hat die Bundesregierung ein Gesetz verabschiedet. Nun können noch mehr Unternehmen und Betriebe Kurzarbeitergeld nutzen. Bisher musste mindestens ein Drittel der im Betrieb Beschäftigten von einem Arbeits- und Lohnausfall betroffen sein. Künftig reichen zehn Prozent der Beschäftigten. Hinzu kommt, dass die Bundesagentur für Arbeit zusätzlich die Sozialversicherungsbeiträge voll erstattet. Bisher mussten die Arbeitgeber diese Beiträge in voller Höhe selbst übernehmen. Neu ist ebenfalls, dass künftig auch Leiharbeitnehmer Kurzarbeitergeld erhalten können.
Wer Kurzarbeitergeld erhält
Kurzarbeitergeld beantragen können Betriebe mit mindestens einer bzw. einem Beschäftigten. Wirtschaftliche Ursachen oder nicht beeinflussbare (unabwendbare) Ereignisse müssen vorliegen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie können wirtschaftliche Ursachen beispielsweise durch ausbleibende Lieferungen begründet sein, die zu einer Reduzierung der Arbeitszeit führen. Wenn staatliche Schutzmaßnahmen dafür sorgen, dass der Betrieb vorübergehend geschlossen wird, handelt es sich um ein unabwendbares Ereignis. Dies kann Hochwasser, aber auch eine Anordnung des Gesundheitsamtes sein.
Drei Schritte zum Kurzarbeitergeld: anzeigen, beantragen, abrechnen
Im ersten Schritt zeigen Unternehmen und Betriebe die Kurzarbeit schriftlich bei der Agentur für Arbeit an. Das geht sehr einfach. Die wichtigen Vordrucke und weitere Informationen sind im Internet unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit zu finden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber füllen den Ausdruck aus, scannen die unterschriebene Kurzarbeits-Anzeige und senden sie per E-Mail an die Agentur für Arbeit. Unternehmen und Betriebe, zum Beispiel im Einzelhandel und in der Gastronomie, die noch für den März eine Anzeige über Arbeitsausfall stellen möchten, müssen diese noch bis Ablauf des Monats, bis zum 31. März einreichen.
Nach der Anzeige kann im zweiten Schritt die Unterstützungsleistung beantragt werden. Hierfür reicht ein zweiseitiger Vordruck, der ebenfalls im Internet bzw. Online-Portal zu finden ist. Sowohl die Mitteilung/Anzeige als auch die eigentliche Beantragung von Kurzarbeitergeld können also schnell, sicher und jederzeit online erfolgen.
Im Antrag geben Arbeitgeber an, bei wie vielen Mitarbeitern wie viel Arbeitszeit ausfällt. Für diesen Arbeitsausfall erstattet die Bundesagentur neben der pauschalierten Entgeltersatzleitung aktuell auch die Sozialversicherungsbeiträge. Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergeldes vorliegen, entscheidet die Agentur für Arbeit.
Die Ermittlung der Höhe des Kurzarbeitergeldes für jede einzelne Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter sowie die Erstellung einer Abrechnungsliste für die Agentur für Arbeit wird im Regelfall durch die Lohnsoftware der Unternehmen unterstützt. Das Kurzarbeitergeld erstattet die Agentur für Arbeit an den Arbeitgeber.
Höhe des Kurzarbeitergeldes
Kurzarbeitergeld kann bis zu zwölf Monate bezahlt werden. Das hängt von dem Einzelfall ab. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten in dieser Zeit 60 Prozent des pauschalierten Nettogehaltes. Wenn Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer mindestens 0,5 Kinder auf der Lohnsteuersteuer eingetragen haben, beträgt der Satz des Kurzarbeitergeldes 67 Prozent.
Informationen für Unternehmen und Betriebe
Arbeitgeber erreichen die Agenturen für Arbeit in Nordrhein-Westfalen montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr telefonisch unter Telefon 0800 45555 20. Zusätzlich werden aufgrund des hohen Anrufaufkommens aktuell lokale Hotlines geschaltet, die auf der Internetseite der örtlichen Arbeitsagentur zu finden sind. Weitere Informationen zu dem Thema Kurzarbeiter sind zu finden unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit.