Lünen: Staatsanwaltschaft zieht Revision im Wolski Fall zurück

Im Fall Daniel Wolski aus Lünen zieht die Staatsanwaltschaft ihre Revision zurück. Das schreiben die Ruhr Nachrichten. Dabei ging es um einen Teilfreispruch in Wolski's Fall.

Lünens Ex-Vize-Bürgermeister wollte Kind treffen

Der ehemalige Vize-Bürgermeister von Lünen Daniel Wolski hatte sich per Chat mit einem 12-jährigen Kind verabredet. Wolski fuhr zu dem Treffpunkt. Das Kind erschien aber nicht. Der Staatsanwalt bewertete Wolski's bloßes Erscheinen als versuchte Missbrauchstat. Die Richter sahen das anders und sprachen ihn in diesem Fall frei. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Die wurde jetzt zurückgezogen. Das Urteil wurde ausführlich studiert. Es gab keine Rechtsfehler zu erkennen. Auch Wolski's Verteidigung hat Revision eingelegt. Sie fanden das Urteil von dreieinhalb Jahren Haft zu hoch. Daniel Wolski wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen verurteilt.

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