Werne/Lünen: Berufung im Mecke-Prozess

Im Mecke-Prozess hat die Staatsanwaltschaft jetzt Berufung eingelegt. Denn sie hält das Urteil zur Tierquälerei in Werne für zu milde.


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Milde Strafe für Werner im Mecke-Tierquäler-Prozess

Im Tierquäler-Prozess um die Firma Mecke in Werne hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Sie hält das Urteil für zu milde. Das hat die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage bestätigt. Der ehemalige Mitarbeiter des Schlachtbetriebs hatte zwei Jahre auf Bewährung bekommen. Er wurde in fast 40 Fällen der Tierquälerei für schuldig gesprochen.

Weitere Verhandlungen vor Landgericht Dortmund

Aktuell wartet die Staatsanwaltschaft noch auf das schriftliche Urteil. Dann kann sie auch schriftlich Berufung einlegen. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe gefordert. Die Berufung würde vor der nächsten Instanz - also vor dem Landgericht Dortmund verhandelt. Das wiederum könne allerdings noch drei bis vier Monaten dauern.

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