Weitere Corona-Lockerungen in NRW ab 15. Juni

Ab Montag, 15. Juni, treten in Nordrhein-Westfalen zahlreiche Corona-Lockerungen in Kraft. Diese betreffen unter anderem Veranstaltungen, private Feste, Sport und Freizeiteinrichtungen. Einen Überblick lest ihr hier.

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Diese Corona-Lockerungen kommen

Veranstaltungen

  • Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 100 Personen sind unter Auflagen zu Abstands- und Schutzvorkehrungen wieder erlaubt.
  • Bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen gelten weitere Anforderungen wie zum Beispiel besondere Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte.
  • Bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen kann die Abstandsregelung von 1,5 Metern entfallen, wenn mit Hilfe von Sitzplänen die Rückverfolgung der Teilnehmer gewährleistet ist. Das gilt auch für außerschulische Bildungsangebote oder kulturelle Veranstaltungen, wenn feste Sitzplätze gegeben sind.
  • Großveranstaltungen wie Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützen- und Weinfeste oder ähnliche Festveranstaltungen bleiben weiterhin bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt. Das gilt auch für Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sowie Sportfeste.

Private Feste

  • Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter bleiben weiterhin untersagt.
  • Ausnahmen sind Feste aus herausragendem Anlass, wie Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern. Sie können unter Auflagen wieder mit höchstens 50 Teilnehmern stattfinden. Außerdem müssen auch hier Hygieneregeln beachtet werden und die Rückverfolgung der Teilnehmer muss gewährleistet sein.

Handel, Museen und Gastronomie

  • Die flächenmäßige Zutrittsbegrenzung im Handel, in Museen und Zoos wird auf eine Person pro sieben Quadratmetern der Fläche erweitert.
  • Auch Bars können den Betrieb wieder aufnehmen, wenn sie sich an Hygiene- und Infektionsschutzstandards halten.
  • Clubs und Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen. Auch Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen bleibt der Betrieb weiterhin untersagt.

Freizeiteinrichtungen

  • Das Grillen ist auf öffentlichen Plätzen wieder erlaubt.
  • Floh- und Trödelmärkte können wieder stattfinden., wenn die Hygiene- und Schutzmaßnahmen eingehalten werden.
  • Vorübergehende Freizeitparks aus einer Mehrzahl von Schaustellerbetrieben können unter Auflagen und in Abstimmung mit den zuständigen Behörden zugelassen werden.
  • Wellnesseinrichtungen und Saunabetriebe können unter Auflagen öffnen. Das schließt auch Erlebnis- und Spaßbäder mit ein. Die Nutzungsbegrenzung auf Bahnenschwimmbecken entfällt.

Sport

  • Die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten ist auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen, Verwandte in gerader Linie oder Angehörige von zwei Haushalten wieder möglich.
  • Im Freien kann Kontaktsport in Gruppen bis zu 30 Personen stattfinden. In beiden Fällen muss die Rückverfolgung der Teilnehmer gesichert sein.
  • Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport sind unter Einhaltung der Hygienekonzepte auch in geschlossenen Räumen und Hallen wieder zulässig.

Maskenpflicht verlängert

Die Maskenpflicht wird bis zum 1. Juli 2020 verlängert.

Weitere Infos über die Corona-Lockerungen in NRW gibt es auf der Homepage vom Land NRW.


Quelle: Land NRW

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