Urteil nach Vergewaltigung in Kamen

Nach einer Vergewaltigung in Kamen wurde jetzt der Täter vor dem Dortmunder Landgericht verurteilt. Er muss für sechs Jahre und 10 Monate ins Gefängnis.

Der 26-Jährige hatte im Sommer letzten Jahres eine 16-Jährige am Koppelteich in Kamen in ein Gebüsch gezerrt und mit Drohungen und Einschüchterungen zu sexuellen Handlungen gezwungen. Der Täter hatte vor Gericht geleugnet, das Mädchen missbraucht zu haben. Durch seinen Verteidiger erklärte er, dass er nicht mitbekommen habe, dass das Mädchen nicht wollte. Die Richter glaubten jedoch der Frau. Diese habe keinerlei Motiv dafür, den Angeklagten falsch zu belasten, hieß es am Montag in der Urteilsbegründung.

In einem weiteren Fall wurde der Angeklagte freigesprochen. Für eine Vergewaltigung einer 21-Jährigen in Bergkamen fehlten dem Gericht die nötigen Beweise.

Täter ist einschlägig vorbestraft

Der Angeklagte war bereits als Jugendlicher nach zwei sexuellen Übergriffen auf Frauen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Nach deren Verbüßung war er unter Führungsaufsicht gestellt und in ein Programm zur Überwachung rückfallgefährdeter Sexualtäter aufgenommen worden. In dem jetzigen Prozess war es deshalb vor allem um die Frage gegangen, ob die Richter auch die Unterbringung des Mannes in der Sicherungsverwahrung anordnen müssten.

Aus Sicht der vom Gericht eingesetzten psychiatrischen Sachverständigen ist das bei dem 26-Jährigen aber noch nicht der Fall. "Im Fall einer erneuten Straftat führt aber kein Weg mehr an der Sicherungsverwahrung vorbei", hieß es in der Urteilsbegründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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