Urteil nach Tötung in Unna: Täterin ist schuldunfähig

Jenny H. hat im vergangenen Sommer (15.07.2022) in Unna ihren Ex-Freund erstochen. Jetzt hat die Kammer am Landgericht Dortmund sie für schuldunfähig erklärt (07.3.). Ein Gutachter hatte bei der Angeklagten während des Prozesses bereits eine psychische Erkrankung festgestellt. Sie hat Wahnvorstellungen.

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Die Frau glaubt bis heute, ihr Ex-Freund hätte sich mit anderen Männern zu einer Bruderschaft zusammen geschlossen, um sie und andere Frauen zu vergewaltigen. Durch die psychische Erkrankung war die Frau, als sie die Tat begangen hat, nicht in der Lage ihr Verhalten zu steuern, urteilt das Gericht. Auch heute bestehe bei ihr noch keine Krankheitseinsicht. Da das Gericht davon ausgeht, dass Jenny H. weiterhin eine Gefährdung für die Öffentlichkeit darstellt, muss sie jetzt in eine psychiatrische Klinik.