Urteil im Mordprozess möglich

Vor dem Landgericht Dortmund sollen heute die Plädoyers in einem Mordprozess gehalten werden. Ein 40-Jähriger soll im vergangenen Juni seinen 66-jährigen Nachbarn erstochen haben.

© Bernd Thissen/Archiv

Trotz Notoperationen verstarb der Mann im Krankenhaus. Der Angeklagte gab an, den Rentner in Notwehr mit dem Messer verletzt zu haben, weil der ihn angegriffen habe. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm dagegen Mord aus Habgier vor, um an das Auto des 66-Jährigen zu kommen. Ein Psychiater hat ein Gutachten vorgelegt. Es geht darum, ob der mehrfach vorbestrafte Mann nach der Haftstrafe in Sicherungsverwahrung muss. Ein Urteil ist heute möglich.


Update:

Dem Angeklagten droht die Höchststrafe. Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess vor dem Dortmunder Schwurgericht lebenslange Haft wegen Mordes und die anschließende Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung beantragt. Darüber hinaus sollen die Richter die besondere Schwere der Schuld feststellen. Auch damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

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