Selm: Staatsanwaltschaft will Prott vor Gericht bringen

Im Fall von Tierquälereien beim Schlachtbetrieb Prott in Selm könnte es einen weiteren Prozess geben. Es geht um den Chef des mittlerweile geschlossenen Schlachthofs, Hubert Prott.

Beschwerde gegen Gutachten über Selmer Schlachthof-Chef

Im Fall von Tierquälerei beim Schlachtbetrieb Prott in Selm könnte es einen weiteren Prozess geben. Die Dortmunder Staatsanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt. Die richtet sich gegen ein Gutachten über den Chef Hubert Prott. In dem stehe, Prott sei aus gesundheitlichen Gründen verhandlungsunfähig. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Ein Obergutachten vom Landgericht soll jetzt zeigen, ob sich Hubert Prott doch vor Gericht verantworten muss. Mehrere Urteile im Prozess um Tierquälerei bei Prott sind schon gefallen: Zwei Aushilfen haben zwei Jahre auf Bewährung bekommen. Ein Mitarbeiter wurde zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 5 Monaten verurteilt.

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