Schlussplädoyers im Fall Mouhamed Dramé
Veröffentlicht: Mittwoch, 04.12.2024 15:12
Die tödlichen Schüsse auf Mouhamed Dramé in einem Polizeieinsatz hatten 2022 für Empörung gesorgt. Heute wurden die Schlussplädoyers gehalten.
Schütze fühlte sich bedroht
Der Anwalt des Schützen sagte, sein Mandant habe sich bedroht gefühlt, als Dramé mit dem Messer in der Hand auf ihn zukam. Er habe daher in Notwehr für sich und Nothilfe für die Kollegen gehandelt. Anders als die Staatsanwaltschaft hält er es für wahrscheinlich, dass der Jugendliche die Beamten angreifen wollte. Darauf weise die zügige Bewegung direkt auf die nur wenige Meter von ihm postierten Beamten hin. Anders als in ihrer Anklageschrift geht auch die Staatsanwaltschaft inzwischen davon aus, dass die Beamten ihre Waffen einsetzten, weil sie sich in einer Notwehrlage wähnten, wenn auch irrtümlicherweise. Dass der Jugendliche die Polizisten angreifen wollte, glauben sie jedoch nicht: Er habe schlicht dem Pfefferspray entkommen wollen.
Dienstgruppenleiter: Anwalt schildert Entscheidungen
Der Anwalt des angeklagten Dienstgruppenleiters betonte, sein Mandant habe Mouhamed Dramé retten wollen. Damit er das auf seinen Bauch gerichtete Messer fallen lasse, habe er als mildestes Mittel den Einsatz von Pfefferspray angeordnet. Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreterin sind dabei aber der Ansicht, dass der Einsatz des Pfeffersprays in einer an sich statischen Lage zu früh erfolgte und damit den fatalen Lauf der Dinge erst in Bewegung setzte. Der Anwalt des Dienstgruppenleiters sagte auch: Eine Person mit einem Messer in der Hand sei für einen Polizisten immer gefährlich, weil die Situation schnell unkontrollierbar kippen könne. Daher habe er die übrigen Beamten angewiesen, zur Sicherung Taser und die Maschinenpistole mitzunehmen. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Dienstgruppenleiter eine Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung gefordert.
Mouhamed Dramé in Dortmund erschossen
Im August 2022 war Mouhamed Dramé von fünf Schüssen aus der Maschinenpistole des angeklagten Polizisten getroffen worden. Die Polizei war zum Innenhof einer Jugendwohngruppe ausgerückt, weil der als suizidgefährdet eingeschätzte Geflüchtete dort in einer Nische, mit einem Messer auf sich selbst gerichtet, verharrte. Als die Versuche ihn anzusprechen scheiterten, wurde er auf vorherige Anweisung des Dienstgruppenführers hin mit Pfefferspray besprüht. Dann bewegte er sich auf die Beamten zu. Zwei von ihnen setzten ihre Taser ein. Kurz darauf feuerte der Angeklagte die Schüsse ab.
Am 12.12.2024 soll das Urteil verkündet werden.