Revision nach Parkhaus Urteil

Nach dem Urteil zum tödlichen Streit unter Jugendlichen in Dortmund-Hörde hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Eine 17 jährige war vergangenen Woche zu sechs Jahren und 4 Monaten Jugendhaft verurteilt worden wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Sie hat im Februar vorigen Jahres eine Mitschülerin erstochen. Die Tat geschah in einem Parkhaus am Hörder Bahnhof. Weil die Angeklagte nicht volljährig ist, hatte das Landgericht Dortmund den Fall nicht öffentlich verhandelt. Nach der Revision der Staatsanwaltschaft muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen, vorher muss aber das schriftliche Urteil des Gerichts vorliegen.


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