Recht im Radio: Welche Rechte habe ich in der Ausbildung?
Veröffentlicht: Mittwoch, 02.08.2023 11:32
Mit dem Start des neuen Ausbildungsjahres beginnt für zahlreiche junge Menschen ein aufregendes Kapitel ihres Lebens. Gestern war der Tag, auf den sie lange gewartet haben - der erste Schritt in ihren Ausbildungsbetrieb. Eine qualifizierte Ausbildung legt den Grundstein für eine erfolgreiche berufliche Zukunft. Aber was passiert, wenn die Ausbildung doch nichts für mich ist? Radio-Rechtsanwalt Maximilian Stahm hat alle Infos.
Die Probezeit in der Ausbildung - Flexibilität für Auszubildende und Betriebe
Die Probezeit kann in der Ausbildung zwischen einem und vier Monaten variieren. Während dieser Zeit haben sowohl der Betrieb als auch der Auszubildende die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Diese Regelung bietet eine wertvolle Chance für beide Seiten, den Ausbildungsverlauf zu evaluieren: Ermöglicht der Beruf dem Auszubildenden, seine beruflichen Vorstellungen zu verwirklichen und bereitet ihm Freude? Erfüllt der Auszubildende die Erwartungen des Betriebs? Die Probezeit fungiert somit als wichtiger Testlauf, um sicherzustellen, dass die Ausbildung die richtige Wahl ist.
Kündigungsmöglichkeiten nach der Probezeit in der Ausbildung
Nach Abschluss der Probezeit gelten spezifische Regelungen für Kündigungen sowohl seitens des Betriebs als auch des Auszubildenden. Hier sind die Möglichkeiten im Detail:
- Kündigung durch den Betrieb: Nach der Probezeit kann der Betrieb nur noch fristlos und aus wichtigen Gründen kündigen. Dies bedeutet, dass die Kündigung nur unter bestimmten außergewöhnlichen Umständen zulässig ist, die eine Fortsetzung der Ausbildung unzumutbar machen.
- Kündigung durch den Auszubildenden: Als Auszubildender besteht die Möglichkeit, innerhalb einer Kündigungsfrist von vier Wochen zu kündigen. Allerdings sind hier nur zwei Ausnahmesituationen erlaubt:
- a) Komplette Beendigung der Ausbildung: Wenn der Auszubildende feststellt, dass die gewählte Ausbildung nicht den persönlichen Erwartungen entspricht oder sich andere berufliche Perspektiven ergeben, kann er die Ausbildung komplett beenden.
- b) Wechsel in einen anderen Ausbildungsberuf: In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass der Auszubildende während der Ausbildung merkt, dass ein anderer Ausbildungsberuf besser zu seinen Interessen und Fähigkeiten passt. In solchen Situationen ist ein Wechsel möglich.
- Was jedoch nicht gestattet ist, ist die bloße Änderung des Ausbildungsbetriebs bei gleichbleibendem Ausbildungsberuf. Ein Wechsel des Ausbildungsbetriebs ist nur in Kombination mit einem Berufswechsel erlaubt.