Polizei legt Taser-Vorschriften offen

Über ein Jahr nach einem tödlichen Polizeieinsatz in Dortmund hat die Polizei NRW jetzt ihre geheimen Taser-Vorschriften offen gelegt.

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Ein damals 16-jähriger Flüchtling war im August 2022 erst mit Elektroschockern attackiert und letztlich mit einer Maschinenpistole erschossen worden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte ein Jahr später entschieden: Die Vorschriften für den Taser müssen enthüllt werden. Dem ist das Land jetzt nachgekommen. In der Dienstanweisung heißt es unter anderem: Ein Taser sei nur für «statische Einsatzlagen» geeignet - wenn jemand noch nicht angegriffen habe, aber kurz davor sei. Habe das Gegenüber eine Schusswaffe, tauge der Taser aber nichts - dann helfe im Zweifel nur die Dienstpistole. Außerdem seien bestimmte Körperregionen möglichst zu vermeiden, darunter Kopf, Hals, Herzregion und Genitalbereich. Schon mehr als 1.000 Mal haben Polizisten in NRW dieses Jahr einen Taser gezogen.

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