Neue Regeln für 2Gplus & Quarantäne
Veröffentlicht: Donnerstag, 13.01.2022 05:50
Ab heute gelten zum Beispiel in der Gastronomie, Fitnesstudios und Schwimmbädern Ausnahmen für Geboosterte bei der 2Gplus-Regelung. Sie brauchen keinen zusätzlichen Test mehr.
Vom Solebad in Werne heißt es, trotz der bis gestern geltenden Testpflicht für alle seien die Besucherzahlen zuletzt gut gewesen. Die Menschen hätten sich darauf eingerichtet. Die neuen Vorgaben der Coronaschutzverordnung seien dann sogar mit etwas weniger Aufwand verbunden, sagte uns Geschäftsführer Jürgen Thöne. Das sei insbesondere für die Stammgäste morgens einfacher. Für die Besucher, die einen Test brauchen, habe man das Testzentrum weiter vor der Tür auf dem Parkplatz, so Thöne. Schüler sind von der Testpflicht ausgenommen, weil sie in der Schule getestet werden. Sowohl das Solebad als auch die Bäder der GSW verzichten auf die Möglichkeit, dass Badegäste Selbstests unter Aufsicht an der Kasse durchführen.
Neue Quarantäne-Regelung
Der Kreis Unna hat ab sofort die Quarantäneregeln an die Beschlusslage von Bund und Länder angepasst. Offiziell werden sie erst am Freitag von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Demnach können Infizierte die Isolation früher beenden. Nach 7 Tagen können sie mit einem negativen PCR-Test oder Schnelltest von einer zertifizierten Stelle entlassen werden. Gleiches gilt für Kontaktpersonen in Quarantäne. Ohne negativen Test endet die Quarantäne nach 10 Tagen. Eine unterschiedliche Betrachtung bei Virusvarianten erfolgt nicht mehr. Sonderregeln gelten für Beschäftigte, die sich mit Corona infiziert haben und in Krankenhäusern, in der Pflege und ähnlichen Einrichtungen arbeiten. Sie müssen zusätzlich 48 Stunden symptomfrei sein. Geboosterte Kontaktpersonen müssen zudem nicht in Quarantäne. Auch wer weniger als 3 Monaten geimpft, geimpft genesen oder frisch genesen ist, ist von der Pflicht befreit.