Neue NRW-Coronaregeln: Das gilt im Kreis Unna

Im Kreis Unna liegt die 7-Tage-Inzidenz weiter deutlich über 50. In einigen Fußgängerzonen gilt daher ab Dienstag (20.10.) eine Maskenpflicht. Alle Regeln bei uns im Überblick findet ihr hier.

Sperrstunde beginnt früher

In allen NRW-Kommunen mit einer Inzidenz über 50 gilt nun eine verpflichtende Sperrstunde zwischen 23 Uhr und 6 Uhr. Zuvor war die Sperrstunde im Kreis Unna noch bei 1 Uhr. Damit setzt das Land eine Bund-Länder-Vereinbarung um. Landrat Michael Makiolla sagte, er glaube, dass es uns gelingt, in der nächsten Woche die Pandenie unter Kontrolle zu halten und dafür zu sorgen, dass möglichst wenig Menschen infiziert werden. Man sei gerade dabei den Bereich der Kontaktverfolgung auszubauen.

Kontaktbeschränkungen bleiben

Das gilt in NRW seit dem 19. Oktober.© Land NRW
Das gilt in NRW seit dem 19. Oktober.
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Im Kreis Unna bleibt es bei der in dieser Woche eingeführten Regel, dass sich in der Öffentlichkeit höchstens 5 Personen (oder 2 Haushalte) in einer Gruppe treffen dürfen. Laut der neuen Verordung des Landes dürfen private Feiern außerhalb der eigenen Wohnung höchstens 10 Teilnehmer haben. (Ab einer Inzidenz von 50). Diese Regelung seit dem 19.Oktober.

Bei Veranstaltungen sind innen und außen maximal 100 Personen zulässig; es sei denn, die zuständige Behörde lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zu.

Maskenpflicht in Fussgängerzonen

In einigen belebten Stellen im Kreis Unna gilt ab Dienstag (20.10.2020) auch draußen eine Maskenpflicht. Dazu zählen u.a. die Fußgängerzonen von Lünen, Schwerte, und Werne.

In Lünen geht es außerdem um einen Teil der Münsterstraße, den Marktplatz in Lünen-Brambauer und in Lünen-Süd um die Jägerstraße. In Schwerte gilt die Regelung neben der Fußgängerzone auch auf dem Bahnhofsvorplatz. In Fröndenberg gilt die Maskenpflicht am Arkadenbereich vor der Drogerie Rossmann an der Winschotener Straße. Eine komplette Straßenübersicht steht in der unten verlinkten Allgemeinverfügung des Kreises.

Hier gilt die Maskenpflicht in Lünen

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Strengere Regeln im Kreis gelten weiter

Der Kreis Unna gilt seit dem 11. Oktober als Riskogebiet. Die in dem Zusammenhang eingeführte Allgemeinverfügung des Kreises hatte teilweise strengere Regelungen als die neue Corona-Schutzverordnung des Landes. Ein Teil davon ist mit dem 25. Oktober ausgelaufen. Die Regelung zum Verbot von Fußballspielen wurde nicht verlängert. Der Grund: Das Land möchte einheitliche Regelungen in Corona-Hotspots. Die Regelungen des Landes stehen über denen des Kreises. Diese Regelungen gelten weiterhin bis zum 31. Oktober (Empfehlung an Kitas, die Kinder nur in festen Gruppen zu betreuen).

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