Maskenpflicht im Unterricht ab 2. Dezember in NRW

Ab morgen gilt an allen Schulen in Nordrhein-Westfalen wieder Maskenpflicht am Sitzplatz. Das hat das NRW-Schulministerium mitgeteilt. Mit der Maßnahme soll der Präsenzunterricht sichergestellt werden.

Symbolbild Schule und Corona
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Lediglich auf dem Schulhof muss wie bisher grundsätzlich keine Maske getragen werden. Die Maske am Sitzplatz gilt demnach auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote und für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb wie Konferenzen und Gremiensitzungen, sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden könne.

Mit der Maskenpflicht gelten an den Schulen auch wieder relativ lockere Quarantäneregelungen. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände wie Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten vorlägen, soll nur der Infizierte in Quarantäne.

Quelle: dpa/lnw

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