Lünen: Klagen von Bürgern abgewiesen

Die beiden Bürgerentscheide vergangenen Dezember in Lünen waren in Ordnung. Zwei Klagen gegen sie sind vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen abgewiesen worden.

© Stadt Lünen

Gewerbegebiete in Lünen umstritten

Die Durchführung der beiden Bürgerentscheide Ende 2022 in Lünen ist nicht zu beanstanden. Das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht hat zwei Klagen gegen die Entscheide abgewiesen. Bei den Entscheiden ging es um die umstrittenen Gewerbegebiete Klöters Feld und Derner Straße. Zwar stimmte die Mehrheit bei den Bürgerentscheiden gegen das Gewerbe. Das blieb aber wirkungslos. Denn es hatten sich insgesamt zu wenig Leute an der Abstimmung beteiligt. Laut einer Bürgerinitiative machte die Stadt Lünen die Teilnahme unnötig schwer. Es habe zum Beispiel zu wenig Wahllokale gegeben.

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