"Lebenslänglich" für Mord in Hamm

Nach dem Tod einer Prostituierten auf dem Hammer Straßenstrich muss ein Mann wegen Mordes lebenslang in Haft. Das hat das Dortmunder Schwurgericht entschieden.

Das Opfer wurde erwürgt

Ein erstes Urteil zu achteinhalb Jahren Haft wegen Totschlags war vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden. In dem Prozess ging es um eine Tat im September 2018. Die Frau wurde erwürgt. Nach Angaben des Angeklagten war der Auslöser dafür ein Streit. Der Mann hatte kein Geld dabei und wollte die Frau mit Kokain bezahlen. Die Richter sprechen von einem Verdeckungsmord. Der Mann habe die Frau getötet, um keinen Ärger wegen des fehlenden Geldes zu bekommen.

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