Kreis Unna übernimmt Kosten für Urlaubertests
Veröffentlicht: Mittwoch, 14.10.2020 12:58
Ab sofort gibt es für Urlauber aus dem Kreis Unna eine neue Möglichkeit, die Kostenfrage bei Coronatests zu regeln. Urlauber können einen Arzt über die Kreis-Gesundheitsbehörde beauftragen lassen.
Dazu muss ein bereitgestelltes Dokument ausgefüllt und an den Kreis gesendet werden. Voraussetzungen für die Kostenübernahme ist unter anderem, dass der Zielort innerhalb Deutschlands liegt, der gebuchte Urlaub in den Herbstferien liegt. Außerdem muss im Vorfeld mit dem Hausarzt ein Testtermin vereinbart werden. Der offizielle RKI-Inzidenzwert des Kreises Unna muss zum Zeitpunkt der Testung bei 50 oder höher. Liegen die Voraussetzungen vor, erhält der Arzt vom Kreis Unna per Fax den Auftrag zur Testung. Er bekommt die Kosten erstattet, wenn der RKI-Inzidenzwert zum Zeitpunkt der Testung nicht auf unter 50 gesunken ist.
https://www.kreis-unna.de/fileadmin/user_upload/Vordruck_Tests_fuer_Reisewillige.pdf
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Originalmeldung Kreis Unna vom 14.10.
Gute Nachrichten für Reisewillige, die in den Herbstferien verreisen wollen und in anderen Bundesländern einen Negativ-Test vorlegen müssen: Sie können einen Arzt über die Kreis-Gesundheitsbehörde beauftragen lassen. Dazu ist ein bereitgestelltes Dokument auszufüllen und an den Kreis zu senden.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme:
- Bearbeitet werden können nur vollständig ausgefüllte Vordrucke.
- Zu schicken ist der Vordruck an corona.reise@kreis-unna.de.
- Sprechen Sie im Vorfeld mit Ihrem Arzt, um einen Testtermin zu vereinbaren.
- Der offizielle RKI-Inzidenzwert des Kreises Unna liegt zum Zeitpunkt der Testung bei 50 oder höher.
- Der Zielort liegt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
- Der gebuchte Urlaub liegt in den NRW-Herbstferien (12.10. - 23.10.2020).
- Ein negativer Test für die Beherbergung ist nach dem jeweiligen Landesrecht zwingend erforderlich.
Liegen die genannten Voraussetzungen vor, erhält der Arzt per Fax den Auftrag zur Testung für den angegebenen Testtag. Er bekommt die Kosten erstattet, wenn der RKI-Inzidenzwert zum Zeitpunkt der Testung nicht auf unter 50 gesunken ist.