Corona: Das gilt jetzt im Kreis Unna

Der Kreis Unna hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen, sie tritt am Donnerstag um 0 Uhr in Kraft. Im öffentlichen Raum dürfen sich höchstens nur 5 Menschen als Gruppe treffen.

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Für Gaststätten und Restaurants gilt eine Sperrstunde von 1 Uhr an bis 6 Uhr morgens. In dieser Zeit ist auch der Verkauf von alkoholischen Getränken, insbesondere auch an Kiosken und Tankstellen, verboten. Feiern wie Hochzeiten oder Jubiläen dürfen höchstens 25 Teilnehmern haben. Wer eine Feier mit bis zu 50 Gästen plant, muss dem Ordnungsamt 3 Tage vorher Bescheid sagen und ein Hygienekonzept vorlegen.

Maskenpflicht bei Veranstaltungen

In privaten Räumen empfiehlt der Kreis dringend, keine Feiern mit mehr als 25 Personen durchzuführen. Bei Veranstaltungen wie Konzerten müssen Zuschauer nun auch am Sitzplatz einen Mund-Nasenschutz tragen. Der Spielbetrieb beim Fußball ist untersagt, das Training kann weiter stattfinden.

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