Klage abgewiesen: Kein Nachtflugverbot am Dortmunder Flughafen

Das Oberverwaltungsgericht hat heute entschieden: Am Dortmunder Flughafen düfen Flugzeuge auch nachts landen.

© Dortmund Airport / Aerowest GmbH

Flugzeuge dürfen in Dortmund nachts landen

Am Dortmunder Flughafen dürfen Flugzeuge weiterhin auch nach 22 Uhr landen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster heute entschieden. Damit wurde eine Klage der Schutzgemeinschaft Fluglärm im dritten Anlauf zurückgewiesen. Unter anderem drei Anwohner aus Unna und Dortmund hatten geklagt,

da der Fluglärm sie stark beeinträchtigen würde.

Nachtflugverbot: Klage aus Unna und Dortmund

Neben ihnen seien 150.000 Menschen betroffen. In dem Urteil des Gerichts heißt es nun: Nachts dürften in Dortmund ohnehin nur wenige Flugzeuge starten und landen. Deswegen sei die Lautstärke von 45 Dezibel unterhalb der gesetzlichen Schwelle und daher zumutbar.

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