Kinder-Impfungen mit vereinten Kräften

Die Kinder-Impfungen gegen Corona sollen in der Region mit vereinten Kräften durchgeführt werden.

© Symbolbild Canva/Antenne Unna

In der Pandemie sind Kinder und Jugendliche oft benachteiligt worden. Beim Impfen soll sich das nicht wiederholen. Das sagen Kassenärztliche Vereinigung und Hausärzteverband Westfalen-Lippe sowie der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte. Sie äußern sich in einer gemeinsamen Erklärung.

Es sei jetzt wichtig, schnell ein Impfangebot in den Praxen der Kinderärzte und Hausärzte unterbreiten zu können, meldet der Hausärzteverband. Die Kinder- und Jugendärzte stünden dafür schon parat, der Beratungsaspekt sei aber nicht zu unterschätzen, heißt es vom BVKJ.

Hintergrund ist der Start von Impfungen für Jungen und Mädchen zwischen 5 und 11 Jahren. Im Kreis Unna werden sie ab diesem Freitag angeboten.

Grundsätzlich sieht die KVWL auch die Corona-Impfungen bei den Kindern weiter in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. „Wir haben von Anfang an betont, dass das Impfen gegen Corona die originäre Aufgabe der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen ist. Wie stark unser System ist, haben die vergangenen Wochen mit zahlreichen Impf-Rekorden eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Gemeinsam, im Doppelpass mit allen Beteiligten, werden wir jetzt auch die Kinder impfen“, sagt Dr. Volker Schrage, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVWL.

Als Leitlinie gilt dabei die derzeitige Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO). Das bedeutet konkret:

⦁   In Abwägung aller bisher vorhandenen Daten empfiehlt die STIKO die COVID-19-Impfung für Kinder im Alter von 5-11 Jahren mit verschiedenen Vorerkrankungen.

⦁   Zusätzlich wird die Impfung Kindern empfohlen, in deren Umfeld sich Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht oder nur unzureichend durch eine Impfung geschützt werden können (z. B. Hochbetagte sowie Immunsupprimierte).

⦁   Darüber hinaus können auch 5- bis 11-jährige Kinder ohne Vorerkrankungen gegen COVID-19 nach entsprechender ärztlicher Aufklärung geimpft werden, sofern ein individueller Wunsch der Kinder und Eltern bzw. Sorgeberechtigten besteht. 

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