Impfpflicht: Noch keine Meldungen möglich

Ab dem 16. März gilt die Impfpflicht gegen das Coronavirus in medizinischen und Pflegeberufen. Ab dem Stichtag müssen die Einrichtungen melden, welche Mitarbeiter nicht geimpft sind.

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Das Kreis-Gesundheitsamt bittet aber darum, noch keine Unterlagen einzuschicken. Der passende Meldeweg steht noch nicht. Eingeschickte Unterlagen können beim Gesundheitsamt nicht verarbeitet werden. Stattdessen soll es in Kürze ein digitale Lösung geben. Auf einem NRW-weiten Meldeportal können dann die Daten eingegeben werden.

Seit dieser Woche sind im Kreis Unna Impfungen mit dem neuen Impfstoff von Novawax möglich. Es handelt sich um einen Proteinimpftstoff, er basiert also nicht auf der neuartigen mRNA-Technologie.

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