Hamm - Kamen - Dortmund: Bahnverkehr eingeschränkt
Veröffentlicht: Dienstag, 26.01.2021 16:18
Für Bahnkunden auf der Strecke Hamm - Kamen - Dortmund gibt in dieser Woche nochmal Einschränkungen.
Das gilt in den Nachtstunden - und zwar in den Nächten auf Mittwoch, Donnerstag und Freitag. Grund sind Arbeiten an der Oberleitung. Es kann nur ein Gleis offen bleiben. Die Folge: Züge in Richtung Hamm werden umgeleitet. An den kleineren Bahnhöfen Scharnhorst, Kurl, Methler, Kamen und Nordbögge stehen den Fahrgästen Busse zur Verfügung.
Die Details:
In den Nächten von Dienstag, 26.01.2021 (23:00 Uhr), bis Freitag, 29.01.2021 (05:00 Uhr), ist die Strecke zwischen Hamm (Westf.) und Dortmund aufgrund von Oberleitungsarbeiten durch die DB Netz AG eingleisig gesperrt. Aus diesem Grund müssen im angegebenen Zeitraum die Fahrten der Linien RE 1 (RRX) und RE 11 (RRX) in Fahrtrichtung Hamm (Westf.) umgeleitet werden. Dadurch entfallen die Zwischenhalte, die durch einen Schienenersatzverkehr (SEV) mit Bussen bedient werden. Die Busse halten an den folgenden Haltepunkten:
• Dortmund Hbf: Hauptbahnhof Nord (Paul-Winzen-Straße)
• Dortmund-Scharnhorst: Bushaltestelle Bahnhof (Flughafenstraße)
• Dortmund-Kurl: Bushaltestelle Bahnhof (Plaßstraße)
• Kamen-Methler: Bushaltestelle Bahnhof (Wasserkurler Straße)
• Kamen: Ersatzhaltestelle am Bahnhofsvorplatz
• Nordbögge: Bushaltestelle Bahnhof (Hammer Straße)
• Hamm (Westf.): Bahnhofsvorplatz (Hauptausgang)
Die Fahrzeit kann sich durch die Nutzung des SEV verlängern. Abellio empfiehlt, die aktuellen Fahrzeiten und Informationen zu den Fahrten sowie Ersatzhalten in den bekannten Auskunftsmedien zu beachten und mehr Reisezeit in dem betroffenen Zeitraum einzuplanen.
Fahrpläne online
Die aktuellen Fahrpläne sind online unter www.abellio.de im Bereich „Verkehrsmeldungen“ abrufbar. Fahrgäste haben außerdem die Möglichkeit, sich in der Fahrplanauskunft des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR), des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS), des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) und der Deutschen Bahn AG über die gültigen Fahrzeiten der Regel- und Ersatzverkehre zu informieren.