Google: Hotel-Suche «wie früher» schadet Hotels

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Digital Markets Act

Brüssel/Mountain View (dpa) - Im Streit um die Auslegung des europäischen Digitalgesetzes DMA hat Google ein Experiment vorzeitig beendet, bei dem der Konzern in der Hotel-Suche etliche Direkt-Angebote aus den Suchergebnissen entfernt hatte. Der Test habe gezeigt, dass die von Konkurrenten geforderte Entfernung von direkten Buchungslinks sowohl den Nutzern als auch den europäischen Hotel-Unternehmen schade. «Aufgrund der negativen Auswirkungen, die wir bereits festgestellt haben, haben wir den Test abgebrochen», heißt es in einem Blog-Beitrag von Oliver Bethell, Leiter der Rechtsabteilung von Google.

«Blaue Links wie vor zehn Jahren»

Die Hotel-Suche hatte vor dem Experiment neben Links zu Spezialsuchmaschinen und Vergleichsportalen wie Booking.com oder Check24 auch direkt die Hotels in einer hervorgehobenen Darstellung gezeigt. Während des Tests zeigte Google lediglich eine Liste einzelner Links zu Hotel-Websites ohne zusätzliche Funktionen an – «ähnlich wie bei unserem alten „zehn blaue Links“-Format von vor Jahren».

Zu den hervorgehobenen Inhalten, die während des rund zweiwöchigen Tests nicht mehr zu sehen waren, gehörte auch eine interaktive Karte mit Hotel-Einträgen, auf der auf einen Blick die Preise für eine Übernachtung zu sehen waren, die sogenannten kostenlosen Buchungslinks.

Traffic ist während des Tests gesunken

Das Experiment, auf die kostenlosen Buchungslinks zu verzichten, habe die Anfragen zu Hotelsuchen insgesamt verringert. «Den stärksten Rückgang verzeichneten die Hotels selbst (mehr als zehn Prozent), wovon Hunderttausende von europäischen Hotels betroffen waren», heißt es in dem Blog-Beitrag von Bethell weiter. Der Verkehr auf die Vermittlungsseiten sei dagegen weitgehend unverändert geblieben.

Google kam mit dem Test zumindest zeitweise in Deutschland sowie auch in Belgien und Estland den Forderungen von Wettbewerbern nach. Sie wollen verhindern, dass Reisende direkt über die Google-Suchergebnisse ein Hotel buchen können. 

Nach den Vorgaben des Digital Markets Acts (DMA) dürfen große Online-Plattformen ihre eigenen Angebote nicht bevorzugen. Die Google-Suche gehört zu den Diensten, die die EU-Kommission im Sinne des DMA als sogenannte «Gatekeeper» (Torwächter) ausmachte. Für sie gelten Vorgaben, die mehr Wettbewerb ermöglichen sollen.

Google versucht seit Jahren, auf Suchanfragen von Nutzern neben einer Auswahl an Informationen konkrete Antworten direkt zu liefern. Das sorgte wiederholt für Kritik unter anderem von Spezial-Suchmaschinen, die dem Branchenriesen unfaire Konkurrenz vorwarfen.

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