FFP2-Maskenpflicht in Gebäuden des Kreises Unna

Wegen der weiter steigenden Infektionszahlen im Kreisgebiet und der Omikronvariante weitet die Kreisverwaltung die Maskenpflicht aus.

© Antenne Unna

Ab sofort gilt in den Dienstgebäuden des Kreises Unna eine FFP2-Maskenpflicht. Mit einer medizinischen OP-Maske ist der Zutritt nicht mehr erlaubt. Das betrifft dann Besucher, zum Beispiel beim An- und Abmelden von Autos in den Kreishäusern in Unna und Lünen. Ebenso wie die 3G-Regel werde das Tragen einer FFP2-Maske bei Zugang der Dienststellen kontrolliert, so der Kreis.

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