Einbrecher mit Bohrloch-Trick muss ins Gefängnis

Wegen Einbruchs mit einer sogenannten Bohrloch-Technik muss ein 41-jähriger Mann für vier Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.

Das hat das Landgericht Bochum heute entschieden. Der Mann ist 2015 und 2016 in acht Wohnungen in Dortmund, Waltrop und Lünen eingestiegen.

Dafür hat er nachts mit einem Mini-Akkubohrer kleine Löcher in Fenster und Terrassentüren gebohrt und sie mit einem Trick geöffnet. So kam er an Bargeld, Kameras, Handys und Schmuck im Wert von mehr als 30.000 Euro.

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