Dortmund: Urteile nach Neonazi-Demo

Im Prozess gegen zehn Neonazis aus Dortmund gibt es nun Urteile und Freisprüche. Die Männer waren angeklagt wegen Volksverhetzung.

Bei zwei Demonstrationen in den Ortsteilen Dorstfeld und Marten im September 2018 sollen sie Reichsflaggen geschwenkt und antisemitische Parolen gebrüllt haben. Außerdem wurden in der Dunkeltheit Bengalos gezündet.

Fünf der Angeklagten wurden wegen Volksverhetzung zu Geldstrafen zwischen 4000 und 10.000 Euro verurteilt. Hinzu kommen die Verfahrenskosten. Die anderen fünf Angeklagten wurden freigesprochen, bei drei von ihnen war das Gericht nicht überzeugt, dass sie bei der Demo tatsächlich vor Ort waren. Bei den anderen beiden sah das Gericht den Tatbestand der Volksverhetzung nicht als erfüllt an.

An den Demos vor rund 4 Jahren sollen bis zu 100 Menschen teilgenommen haben.

Reaktion des Polizeipräsidenten:

Der Dortmunder Polizeipräsident Gregor Lange hat die Urteile gegen Rechtsextremisten begrüßt. Er sieht in den Urteilen eine Bestätigung der konsequenten Linie der Dortmunder Polizei im Kampf gegen den Rechtsextremismus: Das sei ein starkes Signal, vor allem auch gegen menschenverachtenden Antisemitismus in Dortmund. Im Hinblick auf die in Dortmund lebende jüdische Gemeinde zeigten die Urteile, dass der Rechtsstaat wehrhaft sei und bleibe, so Lange.

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