Dortmund: Richter beanstanden Hannibal-Räumung
Veröffentlicht: Donnerstag, 07.10.2021 05:45
Die Räumung des Hannibal-Hochhauses in Dortmund-Dorstfeld vor vier Jahren war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden.
Die damalige Hauseigentümerin hatte gegen die Stadt geklagt. Die Richter sagen: Die Stadt hätte die Räumung direkt gegenüber den Mietern durchsetzen müssen. Die Eigentümerin war die falsche Ansprechpartnerin. Es sei an sich aber in Ordnung, dass die Stadt die Nutzung des Hochhauses verboten habe. Im Herbst 2017 hatte die Stadt Dortmund die Räumung innerhalb von Stunden angeordnet. Grund waren Brandschutzmängel. Rund 750 Bewohner waren betroffen.