Dortmund: Richter beanstanden Hannibal-Räumung

Die Räumung des Hannibal-Hochhauses in Dortmund-Dorstfeld vor vier Jahren war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden.

Der leerstehende Dortmunder Wohnkomplex Hannibal II hat eine neue Eigentümerin. Das Wohnunternehmen Forte Gruppe hat die 400 Wohnungen gekauft und will im zweiten Halbjahr zügig mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
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Die damalige Hauseigentümerin hatte gegen die Stadt geklagt. Die Richter sagen: Die Stadt hätte die Räumung direkt gegenüber den Mietern durchsetzen müssen. Die Eigentümerin war die falsche Ansprechpartnerin. Es sei an sich aber in Ordnung, dass die Stadt die Nutzung des Hochhauses verboten habe. Im Herbst 2017 hatte die Stadt Dortmund die Räumung innerhalb von Stunden angeordnet. Grund waren Brandschutzmängel. Rund 750 Bewohner waren betroffen.

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