Dortmund: Plädoyers im Schalla-Prozess

Im so genannten Schalla-Prozess vor dem Landgericht Dortmund sind für heute die Plädoyers geplant. Das Urteil soll erst nächsten Montag (25.01.) verkündet werden. Staatsanwalt und Verteidiger haben heute die Plädoyers gehalten. Die Staatsanwaltschaft hat für den Angeklagten lebenslange Haft wegen Mordes beantragt.

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Verdächtiger bestreitet die Tat

Zwar könne nicht mehr festgestellt werden, was genau sich am Abend des 14. Oktobers 1993 zugetragen habe, es sei aber kein plausibler Tathergang ohne Vorliegen eines Mordmerkmales denkbar. Der Verteidiger des 56-Jährigen hält die Täterschaft seines Mandanten dennoch nicht für erwiesen und beantragte einen Freispruch.

Es geht um den gewaltsamen Tod der Schülerin Nicole-Denise Schalla im Herbst 1993. Sie wurde auf dem Weg nach Hause erwürgt. Das Auswerten von DNA-Spuren führte vor gut zwei Jahren zu einem Verdächtigen. Er bestreitet die Tat. Vor einem Jahr platzte der Prozess gegen den Mann wegen Krankheit einer Richterin. Inzwischen wird in neuer Besetzung verhandelt.

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