Dortmund: Freispruch nach Sprengstoffexplosion

Im Fall der Sprengstoffexplosion im Briefkasten eines Mehrfamilienhauses in Dortmund ist der 26-jährige Angeklagte am Landgericht freigesprochen worden.

© Bernd Thissen/Archiv

Die Straftaten konnten ihm nicht nachgewiesen werden. Die Geständnisse, die er bei der Polizei abgelegt hat, konnten aus rechtlichen Gründen nicht verwertet werden, so das Gericht. In der ersten Tatnacht soll der Angeklagte einen unbekannten Sprengkörper in den Briefkasten eines Mehrfamilienhauses geworfen haben. Der Briefkasten wurde durch die Explosion vollständig zerstört. Später soll er dann ebenfalls nachts in einer Gartenanlage eine Laube angezündet haben. Sie brannte fast vollständig aus. Bei dem Mann soll eine geistige Behinderung in Form einer deutlichen Intelligenzminderung vorliegen. Daher ging es in diesem Verfahren um eine mögliche Unterbringung des Mannes.

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