Corona im Kreis Unna: Notfall-Kinderzuschlag

Weniger Geld im Portemonnaie wegen der Corona-Krise: Wenn es bei Familien eng wird, kann der Notfall-Kinderzuschlag (Notfall-KiZ) helfen, die schwierige Zeit zu überbrücken. Darauf weist das Bündnis für Familien im Kreis Unna hin.

Reicht das Einkommen nicht für die ganze Familie, kann der Zuschlag beantragt werden. Den Zugang zum Kinderzuschlag hat das Bundesfamilienministerium erleichtert. "Gerade in der Krise ist es wichtig, die belasteten Familien in den Blick zu nehmen", sagt Anja Josefowitz, Sprecherin des Bündnis für Familie Kreis Unna. Die Bundesregierung hat deshalb im Rahmen des Sozialschutz-Pakets den Kinderzuschlag kurzfristig umgestaltet und Sonderregelungen zum Notfall-KiZ veröffentlicht.

Welche Fälle sind denkbar?

Seit dem 1. April 2020 können Familien prüfen, ob sie Anspruch haben. Durch die Sonderregelungen erhalten möglichst viele Familien finanzielle Unterstützung, wenn sie derzeit Einkommen einbüßen. Den Notfall-KiZ können Familien nutzen, wenn der Verdienst nicht für den Lebensunterhalt der Familie ausreicht. Das kann zum Beispiel passieren, wenn Eltern

  • Kurzarbeitergeld erhalten
  • selbstständig sind und derzeit keine oder verringerte Einnahmen haben
  • weniger Bezüge durch entfallene Überstunden haben
  • derzeit Arbeitslosengeld oder Krankengeld beziehen

Weiterführende Infos gibt es hier

Der Notfall-KiZ beträgt monatlich bis zu 185 Euro pro Kind. Weitere Informationen und Anträge sind über die Arbeitsagentur unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/notfall-kiz abrufbar.

Mehr zum Notfall-KiZ gibt es auch unter www.bmfsfj.de/kiz.

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