Corona: Entschädigungen für Verdienstausfall wegen Kinderbetreuung

Das Land NRW wird berufstätige und selbständige Eltern entschädigen, wenn sie ihre Kinder wegen der Corona-Pandemie zuhause betreuen müssen und dadurch einen Verdienstausfall haben.

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Der Anspruch besteht, wenn die Kita oder Schule aufgrund einer behördlichen Anordnung zur Verhinderung der Verbreitung einer Infektionskrankheit geschlossen wurde, die Kinder noch nicht zwölf Jahre alt sind, oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind und die Eltern keine anderweitige zumutbare Betreuung sicherstellen können.

Kein Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn die Kita oder Schule in den Schulferien geschlossen ist, die berufstätigen Eltern Kurzarbeitergeld beziehen oder während einer Freistellung weiter bezahlt werden. Die Eltern sollten sich wegen der Entschädigung an ihre Arbeitgeber wenden.

Corona-Entschädigung ab Mitte April

Arbeitgeber sollen die Entschädigungen ab April für maximal sechs Wochen an ihre Beschäftigten auszahlen. Sie können sich die Entschädigung (67 Prozent des Nettoeinkommens und 80 Prozent der Sozialabgaben) vom Land erstatten lassen. Arbeitgeber und Selbstständige sollen sich direkt an die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) beziehungsweise Westfalen-Lippe (LWL) wenden.

LWL-Direktor Matthias Löb: Mammutaufgabe

"Das ist eine neue Mammutaufgabe, den Familien und vor allem den alleinerziehenden Müttern und Vätern zu helfen. Dafür brauchen wir schnell ein webbasiertes Verfahren, wir müssen Kolleginnen und Kollegen einarbeiten. Aber wir werden das stemmen", sagte LWL-Direktor Matthias Löb. Er bittet die Arbeitgeber, sich auf der Internetseite des LWL zu melden. "Die Antragsunterlagen werden dann zugeschickt. Bereits ab Mai startet die Erstattung für die Leistungen im April im elektronischen Verfahren."

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