Bundesarbeitsgericht verhandelt Fall aus Raum Hamm

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt verhandelt heute darüber, ob Urlaubstage, die Arbeitnehmer in Corona-Quarantäne verbringen müssen, verfallen.

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Geklagt hatte im konkreten Fall ein Schlosser aus dem Raum Hamm. Er hatte während seines bewilligten Urlaubs Kontakt mit einem Corona-Infizierten und wurde von den Behörden deshalb in häusliche Quarantäne geschickt, war aber selbst nicht krank geschrieben. Der Schlosser verlangt, dass er die aus seiner Sicht verlorenen acht Urlaubstage nachholen kann. Schließlich habe die Quarantäne seiner Erholung im Wege gestanden - so wie es bei einer Krankheit auch gewesen wäre. Der Fall ist schon durch mehrere Instanzen gegangen. Das Landesarbeitsgericht in Hamm hatte dem Schlosser Recht gegeben.